Familienrecht

Beratung zu Eheschließung, Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Gewaltschutzgesetz

Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung,
  • Ehescheidung (auch ausländischer Ehen inklusive Anerkennung ausländischer Ehescheidungen in Deutschland bzw. Anerkennung von deutschen Scheidungsurteilen im Ausland),
  • Fragen im Zusammenhang mit Kindes- und sonstigem Verwandtenunterhalt (z.B. Elternunterhalt),
  • Ehegatten- und Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern,
  • Eheliches Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich,
  • Vertragsgestaltung in Familiensachen,
  • Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht,
  • Beratung in Fragen “Islamischer Eheverträge”
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • Anfechtung der Vaterschaft; Mediation.

Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.