Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind:
- Beratung vor und nach der Eheschließung,
- Ehescheidung (auch ausländischer Ehen inklusive Anerkennung ausländischer Ehescheidungen in Deutschland bzw. Anerkennung von deutschen Scheidungsurteilen im Ausland),
- Fragen im Zusammenhang mit Kindes- und sonstigem Verwandtenunterhalt (z.B. Elternunterhalt),
- Ehegatten- und Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern,
- Eheliches Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich,
- Vertragsgestaltung in Familiensachen,
- Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht,
- Beratung in Fragen “Islamischer Eheverträge”
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
- Anfechtung der Vaterschaft; Mediation.
Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.