Ausländerrecht

Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht

Wir beraten in deutsch, arabisch und englisch, und vertreten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts Ausländer im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln, sowie im Zusammenhang mit der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Visa zu Besuchs- und Geschäftszwecken,
  • Aufenthaltserlaubnisse zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland,
  • Aufenthaltserlaubnis zum Ehegatten- und Kindernachzug,
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen  u. a.,
  • Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland beendet werden soll,
  • Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • Ausweisungsverfahren
  • Staatsangehörige aus EG – Staaten, mit ihren spezifischen aufenthaltsrechtliche Anliegen
  • Einbürgerungsbewerber; Ausländer im Zusammenhang mit Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt,
  • Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen oder einstellen möchten,
  • aufenthaltsrechtliche Fragen,
  • Fragen zu Arbeitserlaubnis / Beschäftigungserlaubnis,
  • Ausländische Investoren, die in Deutschland Firmen gründen und sich in diesem Zusammenhang als Firmeninhaber  oder Geschäftsführer dauernd in Deutschland aufhalten wollen,
  • Ausländer, die in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen,
  • Ausländer, die in Deutschland Sprachkurse absolvieren oder studieren, bzw. zu diesem Zweck nach Deutschland einreisen wollen,
  • hochqualifizierte oder selbständige Existenzgründer, die sich in Deutschland dauernd niederlassen wollen („Green-Card“) u. v. m.

Besonderen Wert legen wir auf eine umfassende Betreuung unserer Mandanten in ihren unterschiedlichen Anliegen: Dazu gehört die begleitende Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragen bei Firmengründungen, die Kontaktaufnahme zur Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit arbeits- und beschäftigungs-erlaubnisrechtlichen Problemen, die Prüfung spezifisch beruferlaubnis-rechtlicher Probleme bei speziellen Berufsgruppen – z. B. ausländischen Ärzten-, sowie die Behandlung familienrechtlicher Spezialprobleme, etwa im Zusammenhang mit Eheschließungen mit Ausländerbeteiligung.

Darüber hinaus beraten wir in asylrechtlichen Fragen:

  • Stellung des Asylantrages
  • Durchführung und Begleitung des Asylverfahrens; Folgeanträge
  • Unterbringung und Umverteilung von unerlaubt eingereisten Ausländern und Asylbewerbern.
  • Wir beraten und vertreten Sie im Hinblick auf ausländerrechtliche Maßnahmen jeder Art –
  • Widersprüche, Klagen und Eilanträge gegen Ordnungsverfügungen; Verfahren wegen Befristungen von Ausweisungs- und Abschiebungswirkungen u. a.

Migrationsrecht

Im Rahmen der weltweiten Migrationsbewegungen ist es notwendig, sämtliche Bereiche des Migrationsrechtes mitzudenken, wenn es um die Lösung der Fragen geht: kann eine Person nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Eine Vielzahl von europäischen Rechtsquellen, internationalen Verträgen und Abkommen sowie die nationalen Gesetze und Verordnungen regeln diese Fragen und – so lehrt uns die Erfahrung – kein Fall ist wie der andere. Durch Kenntnis der Rechtsmaterie und der Arbeitsabläufe bei den zuständigen Behörden können wir Ihnen auf der Basis ausführlicher Gespräche zeigen, ob und welche Möglichkeiten bestehen und welche Risiken zu bedenken sind.

Das Migrationsrecht umfasst die Vertretung gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgericht in folgenden Bereichen:

  • Visa (Schengen)
  • Visa (für langfristige Aufenthalte)
    (jeweils mit dem Rechtsmittel der Remonstration )
  • Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug sorgenberechtigter Elternteile, Nachzug sonstiger Familienangehöriger)
  • Aufenthalt zur schulischen oder beruflichen Ausbildung und zum Studium
  • Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung oder der selbständigen Erwerbstätigkeit (business)
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Berufszulassungsrecht sowie Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • Eheschließungsverfahren
  • Humanitäre Aufenthalte
  • Ausweisung
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) und Abschiebungshaft