Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer u.a. in folgenden Bereichen:
Arbeitgeber:
- außergerichtliche Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter,
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung),
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail/ Internetnutzungsregelungen,
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen,
- Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Be-schäftigung,
- Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragen bis hin zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
- gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat,
- Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel, Umstrukturierungen,
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmer-ansprüchen.
Arbeitnehmer:
- Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail-/Internutzungsregelungen sowie Vertragsänderungen oder Vertrags-nachträgen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Befristung),
- Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung,
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen,
- Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen,
- Prüfung und Formulierung des Zeugnisses,
- Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt.