Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer u.a. in folgenden Bereichen:

Arbeitgeber:

  • außergerichtliche Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter,
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung),
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail/ Internetnutzungsregelungen,
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen,
  • Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Be-schäftigung,
  • Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragen bis hin zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
  • gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat,
  • Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel, Umstrukturierungen,
  • Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmer-ansprüchen.

 

Arbeitnehmer:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail-/Internutzungsregelungen sowie Vertragsänderungen oder Vertrags-nachträgen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Befristung),
  • Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung,
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen,
  • Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen,
  • Prüfung und Formulierung des Zeugnisses,
  • Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt.